Wald ist toll. Er ist schön, riecht gut, schenkt uns Früchte und gibt uns die Möglichkeit, eine kleine Auszeit zu nehmen. Dabei kann Wald noch viel mehr – er schützt unser Leben.
Österreich ist eine Alpenrepublik, was sich darin zeigt, dass rund zwei Drittel der Staatsfläche im Gebirge liegen. Aufgrund dieser alpin geprägten Landschaft, bedarf es der besonderen Sicherung des menschlichen Lebens- und Siedlungsraumes durch sogenannte “Schutzwälder”. Sie finden sich mit 1.25 Millionen Hektar auf 30% der österreichischen Waldfläche (4 Millionen Hektar) und betreffen jede vierte ÖsterreicherIn.
Die Schutzfunktion bezieht sich vor allem auf den Schutz vor Elementargefahren (Hagel, Sturm, Überschwemmung, Erdbeben oder -senkung, Schneedruck) und schädigenden Umwelteinflüssen sowie die Erhaltung der Bodenkraft gegen Abschwemmung und Hangrutsch. Sie wird in anbetracht des Klimawandels nicht nur immer wichtiger, sonder ist essenziell. Der Wald schützt immer entweder sich selbst oder uns Menschen bzw. unsere Infrastruktur oder unseren Wohnraum. Dieser Schutz ist auch im Österreichischen Forstgesetz definiert und unterscheidet in erster Linie Standortschutzwald (§21, 1), Objektschutzwald (§21, 2), sowie den Bannwald (§27).
Standortschutzwald
Schützt sich selbst, da sein Standort durch Wind, Wasser oder Schwerkraft gefährdet ist. Diese Art von Schutzwald liegt vor allem in felsigen und steilen Lagen, auf sehr lockeren Böden und zu Rutschung neigenden Hängen oder auf stark erosionsgefährdeten Standorten. Ebenso finden wir ihn in der Kampfzone der Baumgrenzregion. Durch ihren Erhalt wird sichergestellt, dass die Böden und damit Standorte erhalten bleiben.
Objektschutzwald
Schützt uns Menschen sowie unsere Siedlungen, Infrastrukturanlagen und landwirtschaftliche Flächen vor Gefahren wie Lawinen, Steinschlag, Hangrutschen oder Felssturz. Um ihre Schutzwirkung zu erhalten, braucht es eine besondere Behandlung, wobei auf einen möglichst stabilen und standortangepassten Bewuchs zu achten ist.
Bannwald
Diese spezielle Art ist ein mit Bescheid definierter Objektschutzwald und dient der direkten Abwehr bestimmter Gefahren. Mit dem Bescheid werden erforderliche Maßnahmen und Unterlassungen von der Forstbehörde festgelegt, damit die Zweckerfüllung sichergestellt wird. Dazu zählen neben dem Schutz vor Elementargefahren oder Umwelteinflüssen auch der Schutz von Heilquellen, Wasservorkommen oder Tourismusgebieten.
Laut dem Forstgesetz wurden in Österreich vier Funktionen des Waldes definiert, was dazu dient, den Wald als Lebensgrundlage zu erhalten und zu fördern. Es gibt die:
- Schutzfunktion
- Nutzfunktion
- Wohlfahrtsfunktion
- Erholungsfunktion
Quelle und weitere Literatur: https://www.schutzwald.at Schutzwaldflächen in Österreich